Da es zunehmend Rückfragen zur Kryokonservierung von Spermien gibt anbei folgende Hinweise:
- Die Kryokonservierung ist sowohl durch den Andrologen als auch Reproduktionsmediziner zulässig
- Der Ablauf in Beratung und Bescheinigung ist gleich zu dem bei Eizellen oder Keimzellgewebe
- Die Vergütung nach EBM erfolgt im Ablauf analog wie bei Eizellen oder Keimzellgewebe (mit eigenen Ziffern)
- Die Abrechnung nach EBM ist seit dem 01.07.2021 möglich.
- Die Lagerung stellt auch hier ein Problem der Abrechnungsmöglichkeit dar, sofern diese nicht Vorort sondern über Drittanbierter angeboten wird
(z.B. AIR LIQUIDE) - Sollten Sie Abrechnungstipps wünschen, so wenden Sie sich bitte an den BRZ
(Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ) – Wir machen Paare zu Eltern (repromed.de)
Näheres hierzu finden Sie in der hier aufgeführten Richtlinie, Seite 7 und 8 sowie in den „Tragenden Gründen“
Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie (g‑ba.de)
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Entsprechend dem Gesetzentwurf des TSVG vom 01.05.2019 haben Erkrankte im reproduktiven Alter vor einer gonadotoxischen Therapie Anspruch auf eine Beratung zur Fertilitätsprotektion.
Der FertiPROTEKT Netzwerk e.V. vereint Zentren im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz und Österreich), um möglichst flächendeckend eine zeitnahe und fachkompetente Beratung zu gewährleisten. Die Mitgliedszentren haben sich dazu verpflichtet, alle Therapieoptionen allein oder durch entsprechende Kooperationen zu vorzuhalten, damit eine individuelle Behandlung realisiert werden kann.