entsprechend dem Gesetzentwurf des TSVG vom 01.05.2019 haben Erkrankte im reproduktiven Alter vor einer gonadotoxischen Therapie Anspruch auf eine Beratung zur Fertilitätsprotektion.
Der FertiPROTEKT Netzwerk e.V. vereint Zentren im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz und Österreich), um möglichst flächendeckend eine zeitnahe und fachkompetente Beratung zu gewährleisten. Die Mitgliedszentren haben sich dazu verpflichtet, alle Therapieoptionen allein oder durch entsprechende Kooperationen zu vorzuhalten, damit eine individuelle Behandlung realisiert werden kann.