Ärzt*innen / Fachpersonen

Herzlich Willkommen auf der Homepage des FertiPROTEKT Netzwerk e.V.

Ärzt*innen / Fachpersonen

Liebe Kol­le­gin­nen und Kollegen,

Da es zunehmend Rück­fra­gen zur Kryo­kon­ser­vie­rung von Spermien gibt anbei folgende Hinweise:

  1. Die Kryo­kon­ser­vie­rung ist sowohl durch den Andro­lo­gen als auch Repro­duk­ti­ons­me­di­zi­ner zulässig
  2. Der Ablauf in Beratung und Beschei­ni­gung ist gleich zu dem bei Eizellen oder Keimzellgewebe
  3. Die Vergütung nach EBM erfolgt im Ablauf analog wie bei Eizellen oder Keim­zell­ge­we­be (mit eigenen Ziffern)
  4. Die Abrech­nung nach EBM ist seit dem 01.07.2021 möglich.
  5. Die Lagerung stellt auch hier ein Problem der Abrech­nungs­mög­lich­keit dar, sofern diese nicht Vorort sondern über Dritt­an­bier­ter angeboten wird 
    (z.B. AIR LIQUIDE)
  6. Sollten Sie Abrech­nungs­tipps wünschen, so wenden Sie sich bitte an den BRZ
    (Bun­des­ver­band Repro­duk­ti­ons­me­di­zi­ni­scher Zentren Deutsch­lands e.V. (BRZ) – Wir machen Paare zu Eltern (repromed.de)

Näheres hierzu finden Sie in der hier auf­ge­führ­ten Richt­li­nie, Seite 7 und 8 sowie in den „Tragenden Gründen“
Richt­li­nie zur Kryo­kon­ser­vie­rung von Ei- oder Samen­zel­len oder Keim­zell­ge­we­be sowie ent­spre­chen­de medi­zi­ni­sche Maßnahmen wegen keim­zell­schä­di­gen­der Therapie (g‑ba.de)
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Ent­spre­chend dem Gesetz­ent­wurf des TSVG vom 01.05.2019 haben Erkrankte im repro­duk­ti­ven Alter vor einer gona­do­to­xi­schen Therapie Anspruch auf eine Beratung zur Fertilitätsprotektion.

Der FertiPROTEKT Netzwerk e.V. vereint Zentren im deutsch­spra­chi­gen Raum (Deutsch­land, Schweiz und Öster­reich), um möglichst flä­chen­de­ckend eine zeitnahe und fach­kom­pe­ten­te Beratung zu gewähr­leis­ten. Die Mit­glieds­zen­tren haben sich dazu ver­pflich­tet, alle The­ra­pie­op­tio­nen allein oder durch ent­spre­chen­de Koope­ra­tio­nen zu vor­zu­hal­ten, damit eine indi­vi­du­el­le Behand­lung rea­li­siert werden kann.

Detail­lier­te Aus­füh­run­gen zu unter­schied­li­chen Erkran­kun­gen und fer­ti­li­täts­pro­tek­ti­ven Maßnahmen sowie ein Lite­ra­tur­ver­zeich­nis finden Sie im FertiPROTEKT-Buch „Indi­ka­ti­on und Durch­füh­rung fer­ti­li­täts­pro­tek­ti­ver Maßnahmen bei onko­lo­gi­schen und nicht-onko­lo­gi­schen Erkran­kun­gen“, 2. über­ar­bei­te­te Auflage 2020, das von Mit­glie­dern des FertiPROTEKT Netzwerk e.V. geschrie­ben wurde und kos­ten­frei verfügbar ist.

Bitte denken Sie daran, bei der Über­wei­sung in ein Zentrum ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vorgaben ein Dokument mit Angaben zur Grund­er­kran­kung, dem Zeitpunkt des geplanten The­ra­pie­be­ginns sowie der geplanten gona­do­to­xi­schen Therapie mitzugeben.