Ein wichtiger Schritt ist getan. Der G-BA (Abt. Methodenbewertung) hat die Richtlinie zur Kostenübernahme für fertilitätsprotektive Maßnahmen beschlossen (https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/878/).

Bis zu ihrer endgültigen Umsetzung ist noch die Stellungnahme des Bewertungsausschusses (innerhalb von 6 Monaten) erforderlich. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.