Ein wichtiger Schritt ist getan. Der G‑BA (Abt. Meth­oden­be­w­er­tung) hat die Richt­linie zur Kos­tenüber­nahme für fer­til­ität­s­pro­tekt­ive Maßnahmen beschlossen (https://www.g‑ba.de/presse/pressemitteilungen/878/).

Bis zu ihrer endgülti­gen Umsetzung ist noch die Stel­lung­nahme des Bew­er­tung­sausschusses (innerhalb von 6 Monaten) erforder­lich. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.