Ein wichtiger Schritt ist getan. Der G‑BA (Abt. Metho­den­be­wer­tung) hat die Richt­li­nie zur Kos­ten­über­nah­me für fer­ti­li­täts­pro­tek­ti­ve Maßnahmen beschlos­sen (https://www.g‑ba.de/presse/pressemitteilungen/878/).

Bis zu ihrer end­gül­ti­gen Umsetzung ist noch die Stel­lung­nah­me des Bewer­tungs­aus­schus­ses (innerhalb von 6 Monaten) erfor­der­lich. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.