Frucht­bar­keits­er­hal­tung

Fer­ti­li­täts­pro­tek­ti­on

Derzeit exis­tie­ren vier ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten zur Erhaltung der Frucht­bar­keit vor einer Eierstock-schä­di­gen­den Therapie. Diese sind nach­fol­gend aufgeführt:

„Ruhig­stel­lung“ der Eier­stö­cke während der Che­mo­the­ra­pie mit einem soge­nann­ten GnRH-Agonisten

  • wenig belastend und sofort durch­führ­bar (z.B. als monat­li­che oder 3‑monatliche Spritze)
  • aufgrund der unein­heit­li­chen Stu­di­en­da­ten zur Effek­ti­vi­tät nicht als alleinige Methode zur Erhaltung der Frucht­bar­keit empfohlen
  • je nach zur Verfügung stehender Zeit bis zur zyto­to­xi­schen Therapie in Kom­bi­na­ti­on mit einer Kryo­kon­ser­vie­rung von Eizellen und/oder Eier­stock­ge­we­be möglich
  • Kosten:
    • Deutschland:

      Selbst­zah­ler-Leistung

    • Schweiz:

      Selbst­zah­ler-Leistung

    • Österreich:

      Selbst­zah­ler-Leistung

Gewinnung von Eizellen nach einer Sti­mu­la­ti­on der Eierstöcke

  • benö­tig­tes Zeit­fens­ter von min­des­tens 14 Tagen, mehrfache Durch­füh­rung in Abhän­gig­keit von der vor­han­de­nen Zeit möglich und je nach indi­vi­du­el­ler Eizell­re­ser­ve ggf. auch sinnvoll
  • Chancen abhängig vom Alter, der Anzahl gewonnener/reifer Eizellen und der Grunderkrankung
  • spätere ICSI nötig
  • spätere Fol­ge­kos­ten im Sinne einer Eigen­be­tei­li­gung analog zu anderen Maßnahmen der künst­li­chen Befruch­tung je nach Versicherungsstatus
  • späterer Embryo-Transfer auch möglich, wenn keine Eier­stock­ak­ti­vi­tät mehr vorhanden ist
  • Kosten:
    • Deutschland:

      Kos­ten­über­nah­me seit 01.07.2021 nach Ver­öf­fent­li­chung der ersten Kryo-Richt­li­nie durch den G‑BA (Gemein­sa­mer Bun­des­aus­schuss) möglich (ggf. Abrech­nungs­pro­ble­me an den Universitäten)

    • Schweiz:

      Kos­ten­über­nah­me incl. der Lage­rungs­kos­ten für 10 Jahre

    • Österreich:

      bei bestehen­der Part­ner­schaft anteilige Kos­ten­über­nah­me (70%) durch den IVF-Fond möglich, sofern die Bedin­gun­gen für die Übernahme erfüllt sind, Lagerung als Selbstzahler-Leistung

Ein­frie­ren von Eierstockgewebe

  • sehr kurz­fris­tig durch­führ­bar, benö­tig­tes Zeit­fens­ter ca. 2 Tage
  • spontane Schwan­ger­schaf­ten sowie Wie­der­her­stel­lung der natür­li­chen Eier­stock­ak­ti­vi­tät möglich
  • einzige Option zur Erhaltung der Frucht­bar­keit von Kindern und Jugendlichen
  • Risiko der Über­tra­gung bös­ar­ti­ger Zellen bei der späteren Trans­plan­ta­ti­on (abhängig von der Tumorart)
  • Kosten:
    • Deutschland:

      Kos­ten­über­nah­me durch den G‑BA geplant, momentan noch Selbst­zah­ler-Leistung, nach Antrag­stel­lung zunehmend positive Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen durch die Krankenkassen

    • Schweiz:

      Kos­ten­über­nah­me incl. der Lage­rungs­kos­ten für 10 Jahre

    • Österreich:

      Selbst­zah­ler-Leistung

Operative Ver­la­ge­rung der Eier­stö­cke aus dem Strahlengebiet

  • sinnvoll bei allei­ni­ger Bestrah­lung der Eierstöcke
  • Streu­strah­lung bei hoher Dosis trotz Eier­stock­ver­la­ge­rung ggf. fruchtbarkeitsmindernd
  • ggf. Ein­schrän­kung der Frucht­bar­keit nach Mit­be­strah­lung der Gebärmutter
  • ope­ra­ti­ver Eingriff zur späteren Rück­ver­la­ge­rung der Eier­stö­cke erfor­der­lich, wenn eine spontane Schwan­ger­schaft möglich sein soll
  • nicht als alleinige Methode zur Erhaltung der Frucht­bar­keit empfohlen
  • je nach zur Verfügung stehender Zeit bis zur zyto­to­xi­schen Therapie in Kom­bi­na­ti­on mit einer Kryo­kon­ser­vie­rung von Eizellen und/oder Eier­stock­ge­we­be möglich
  • Kosten:
    • Deutschland:

      Selbst­zah­ler-Leistung (falls sonst keine Bauch­ope­ra­ti­on erforderlich)

    • Schweiz:

      Kos­ten­über­nah­me

    • Österreich:

      Kos­ten­über­nah­me

Maßnahmen nach der Chemotherapie:

Auch nach einer Che­mo­the­ra­pie und/oder Bestrah­lung können ggf. noch frucht­bar­keits­er­hal­ten­de Maßnahmen möglich sein. Wir empfehlen darum im indi­vi­du­el­len Fall auch in dieser Situation eine Beratung. Ein weiteres wichtiges Gesprächs­the­ma nach der Therapie kann die endo­kri­no­lo­gi­sche (= hor­mo­nel­le) Nachsorge sein.

Alle diese Verfahren können mit­ein­an­der – wenn sinnvoll und gewünscht – kom­bi­niert werden.

Eine Mög­lich­keit, die Ent­schei­dung der Patientin nach dem Bera­tungs­ge­spräch hin­sicht­lich der frucht­bar­keits­er­hal­ten­den Maßnahmen zu erleich­tern, stellt das hier verlinkte „Decision Aid“ dar.
Es handelt sich um ein von Psychologinn/en, Psychotherapeutinn/en und Reproduktionsmedizinerinne/n ent­wi­ckel­tes digitales Hilfs­mit­tel bei der Entscheidungsfindung.

Detail­lier­te Aus­füh­run­gen sowie ein Lite­ra­tur­ver­zeich­nis finden Sie im FertiPROTEKT-Buch „Indi­ka­ti­on und Durch­füh­rung fer­ti­li­täts­pro­tek­ti­ver Maßnahmen bei onko­lo­gi­schen und nicht-onko­lo­gi­schen Erkran­kun­gen“, 2. über­ar­bei­te­te Auflage 2020, das von Mit­glie­dern des FertiPROTEKT Netzwerk e.V. geschrie­ben wurde und kos­ten­frei verfügbar ist.