Eier­stock­tu­mo­ren können viel­fäl­ti­ger Natur sein. Soge­nann­te Bor­der­line-Tumoren machen 31%, epi­the­lia­le Tumoren 50% und bösartige Keim­zell­tu­mo­ren 19% im repro­duk­ti­ven Alter aus. Diese weisen unter­schied­li­che Prognose auf. Bei gut­ar­ti­gen Tumoren sollte die Ent­fer­nung aus Rücksicht auf die Eizell­re­ser­ve unter Schonung des umlie­gen­den, nicht betrof­fe­nen Eier­stock­ge­we­bes erfolgen. Bei bös­ar­ti­gen Tumoren junger Frauen mit aktuellem oder späterem Kin­der­wunsch gestaltet sich die Ent­schei­dung, wie aggressiv eine Behand­lung durch­ge­führt werden muss, um eine Heilung zu erreichen, schwierig. Generell muss bei allen bös­ar­ti­gen Eier­stock­tu­mo­ren min­des­tens der betrof­fe­ne Eierstock entfernt werden. Dies reduziert die Menge der zur Erzielung einer späteren Schwan­ger­schaft zur Verfügung stehenden Eizellen. Weiterhin werden bei der Operation Gewe­be­pro­ben an ver­schie­de­nen Stellen des Bauch­raums entnommen, um eine mögliche Aus­brei­tung der Erkran­kung erkennen zu können.

Je nach Typ des Eier­stock­tu­mors, seiner Aggres­si­vi­tät und einer etwaigen Aus­brei­tung auf andere Organe wird empfohlen, zusätz­lich den zweiten Eierstock, unter Umständen auch die Gebär­mut­ter, die Eileiter und weitere Organe wie z.B. den Blinddarm zu entfernen. Je nach Umfang der Operation ist eine spätere Schwan­ger­schaft eventuell nicht mehr möglich. In bestimm­ten Situa­tio­nen wird außerdem eine Che­mo­the­ra­pie zur Behand­lung empfohlen.

Frucht­bar­keits­er­hal­ten­de Mass­nah­men scheinen nur bei Frauen unter 40 Jahren mit Kin­der­wunsch und ein­sei­ti­gem Eier­stock­be­fall (FIGO IA G1) beim Ova­ri­al­kar­zi­nom und bei Bor­der­line-Ovar­tu­mo­ren sicher und onko­lo­gisch sinnvoll zu sein.

Ein Ein­frie­ren (Kryo­kon­ser­vie­rung) von Eier­stock­ge­we­be wird aktuell aus Sorge um die Rück­füh­rung von Tumor­zel­len im Falle einer Trans­plan­ta­ti­on des Gewebes nicht empfohlen. Die Sti­mu­la­ti­on zur Entnahme von Eizellen nach erfolgter Ent­fer­nung eines Eier­stocks scheint in bestimm­ten Fällen möglich, jedoch ist ggf. mit mehreren Behand­lungs­zy­klen zu rechnen, um eine sinnvolle Anzahl von Eizellen ein­frie­ren zu können. Ob dieses Vorgehen zu einem erhöhten Rück­fall­ri­si­ko führt, ist unbekannt. Im Falle einer Che­mo­the­ra­pie kann eine GnRH-Agonisten-Gabe erwogen werden.

Eine Mög­lich­keit, die Ent­schei­dung der Patientin nach dem Bera­tungs­ge­spräch hin­sicht­lich der frucht­bar­keits­er­hal­ten­den Maßnahmen zu erleich­tern, stellt das hier verlinkte „Decision Aid“ dar.
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