Ver­la­ge­rung „Trans­po­si­ti­on“ der Eierstöcke

Wenn eine Bestrah­lung im Unter­bauch geplant ist und die Eier­stö­cke im Strah­len­ge­biet liegen, kann das zu einem Verlust der Frucht­bar­keit führen. Um das zu ver­hin­dern, können die Eier­stö­cke bei einer Bauch­spie­ge­lung aus dem Bestrah­lungs­ge­biet verlagert werden. Im Rahmen dieser Operation ist zusätz­lich eine Entnahme von Eier­stock­ge­we­be möglich, das ein­ge­fro­ren und später wieder trans­plan­tiert werden kann. Selbst­ver­ständ­lich ist eine derartige Ver­la­ge­rung der Eier­stö­cke auch im Rahmen einer geplanten Bauch­ope­ra­ti­on der Grund­er­kran­kung denkbar. Vor­aus­set­zung ist ein möglichst ver­wach­sungs­frei­er Bauch (keine größeren Bauch­ope­ra­tio­nen in der Vor­ge­schich­te und keine Infek­tio­nen im Bauchraum).

Detail­lier­te Aus­füh­run­gen sowie ein Lite­ra­tur­ver­zeich­nis finden Sie im FertiPROTEKT-Buch „Indi­ka­ti­on und Durch­füh­rung fer­ti­li­täts­pro­tek­ti­ver Maßnahmen bei onko­lo­gi­schen und nicht-onko­lo­gi­schen Erkran­kun­gen“, 2. über­ar­bei­te­te Auflage 2020, das von Mit­glie­dern des FertiPROTEKT Netzwerk e.V. geschrie­ben wurde und kos­ten­frei verfügbar ist.